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Gläserner Meetingraum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14. Oktober 2024

Präambel

 

Die 45info GmbH – immoviewer, Karl-Liebknecht-Straße 21-22, 14482 Potsdam ist ein Software- und Dienstleistungsunternehmen für die digitale Immobilienvermarktung, die es ermöglicht, Immobilienobjekte durch 360°-Rundgänge interaktiv und benutzerfreundlich zu präsentieren. Mit innovativen Tools und nahtloser Integration in Immobilienportale unterstützt immoviewer Immobilienmakler, Bauträger, Vermieter und weitere Unternehmen der Immobilien- und Baubranche dabei, Objekte effizienter zu vermarkten und Kunden eine immersive Besichtungserfahrung zu bieten. immoviewer bietet damit eine Plattform, die den Verkauf- oder Vermietungsprozess beschleunigt. Zu den Leistungen von immoviewer gehören virtuelle Rundgänge, Immobilienvisualisierungen, Grundrisse, Bemaßungen und weiteres Anschauungs- und Informationsmaterial. Zur Auftragserfüllung werden teilweise externe Dienstleister hinzugezogen oder aber die Leistungen direkt durch immoviewer erbracht.

 

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

 

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB” genannt) regeln den Verkauf von Software-Produkten und Dienstleistungen durch die 45info GmbH - immoviewer, Karl-Liebknecht-Straße 21-22, 14482 Potsdam (nachfolgend „immoviewer”) an den Auftraggeber, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber.

  2. Es gelten ausschließlich die AGB von immoviewer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wenn immoviewer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Abweichungen werden schriftlich mittels Vertrag mit dem Auftraggeber festgehalten und erhalten so ihre Geltung.

  3. Der Auftraggeber wird dazu aufgefordert, die AGB von immoviewer vor dem Kauf aufmerksam durchzulesen. Durch die Aufgabe einer Bestellung erklärt sich der Auftraggeber mit der Anwendung dieser AGB einverstanden.

  4. Zur Leistungserbringung ist immoviewer auf die Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen.

  5. Der Auftraggeber bestätigt mit der Bestellung alle notwendigen Rechte an allen Bildern und Texten und auch alle Rechte gegenüber Dritten zu haben.

  6. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Angebote von immoviewer.

  7. Die AGB gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass immoviewer wieder auf sie einzelfallbezogen hinweisen muss.

  8. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbaren mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor den AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung mit immoviewer maßgebend.

  9. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Auftraggebers hinsichtlich des Vertrags (z.B. Mängelanzeichen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.

  10. Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften – auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist – in den Grenzen, in denen sie nicht durch die AGB abgeändert oder ausgeschlossen werden.

  11. Die geschäftlichen Beziehungen zwischen immoviewer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  12. Produktspezifische Bestimmungen werden unter § 10 Produktspezifische Bestimmungen dargelegt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

  1. Verträge können ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache abgeschlossen werden.

  2. Angebote von immoviewer sind unverbindlich. Sollte eine Bindungsdauer des Angebotes vorgesehen sein, wird dies schriftlich via E-Mail oder Brief explizit angegeben.

  3. Preise werden als Nettopreis angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  4. Verträge und Beauftragungen können auf die folgenden Arten zustande kommen:

    1. immoviewer schickt dem Auftraggeber den Vertrag zu. Der Auftraggeber übermittelt diesen schriftlich via Brief oder E-Mail an immoviewer zurück. Sämtliche auf dem Vertrag verlangt Angaben müssen erfolgt sein.

    2. Der Auftraggeber nimmt auf dem Webportal app.immoviewer.de oder der immoviewer-App Bestellvorgänge vor.

    3. Der Auftraggeber stimmt via E-Mail den von immoviewer mitgeteilten Zusatzkosten für eine Bestellung zu. Die weitere Bearbeitung erfolgt erst nach der Kostenerteilung durch den Auftraggeber.

    4. Der Auftraggeber schreibt via E-Mail sein Angebotsgesuch und erhält via E-Mail eine Bestätigung.

  5. Die Präsentation der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Auftraggeber lediglich dazu aufgefordert, ein Angebot zu machen.

  6. immoviewer behält sich vor, Aufträge nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Sowohl Machbarkeitsaspekte als auch die aktuelle Auftragslage werden dabei berücksichtigt.

  7. immoviewer behält sich vor, auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Inhalt oder technische Form diesen Schritt erfordern. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

§ 3 Preise und Zahlungsvereinbarungen

 

  1. Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website ausgewiesenen Preise zuzüglich der Mehrwertsteuer.

  2. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen vorbehalten.

  3. Die Zahlung von Abonnements erfolgt je nach Laufzeit 12 Monate im Voraus. Abweichungen davon werden schriftlich im Vertrag zwischen immoviewer und dem Auftraggeber festgehalten.

  4. Bei Produkten, die keinem Abonnement unterliegen, kann immoviewer bis zu 50 % der vereinbarten Summe im Voraus der Leistungserbringung verlangen. Bei Leistungen ab einem Wert von 1500 € netto können 100 % der vereinbarten Summe im Voraus verlangt werden.

  5. immoviewer behält sich das Recht vor, für verschiedene Buchungszeitpunkte und Nutzergruppen und insbesondere für verschiedene Nutzungszeiträume unterschiedliche Entgeltmodelle zu berechnen, wie auch verschiedene Leistungsumfänge anzubieten.

  6. Der Kaufpreis wird, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung fällig. Der Kunde verpflichtet sich, den vollen Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen. immoviewer ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.

  7. Zahlungen können per Überweisung, Kreditkarte, Lastschrift oder anderen von uns akzeptierten Zahlungsmethoden erfolgen. Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsmethoden für den jeweiligen Kunden auszuschließen.

  8. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, erhält der Kunde eine schriftliche Zahlungserinnerung. Für jede weitere Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. Darüber hinaus ist immoviewer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  9. Sollte nach Vertragsabschluss für immoviewer erkennbar werden, dass der Kunde nicht in der Lage ist, den vereinbarten Kaufpreis fristgerecht zu zahlen (z.B. aufgrund einer Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsrückständen oder sonstigen Hinweisen auf Zahlungsunfähigkeit), sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung bis zur vollständigen Vorauszahlung oder Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verweigern.

  10. Wird trotz Aufforderung keine Vorauszahlung geleistet oder Sicherheit gestellt, sind wir berechtigt, nach einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend zu machen.

  11. Produktspezifische Bestimmungen zu Preisen und Zahlungsvereinbarungen werden unter § 10 Produktspezifische Bestimmungen dargelegt.

​​

§ 4 Stornierung und Widerruf

 

  1. Werden gebuchte Leistungen nicht wahrgenommen, ist immoviewer berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu verlangen.

  2. Aufträge können nur dann storniert werden, wenn immoviewer nachweislich noch nicht mit der Bearbeitung begonnen hat. Storniert der Auftraggeber den Auftrag während der Bearbeitung, werden 100 % des vereinbarten Preises fällig.

  3. Produktspezifische Bestimmungen zu Stornierung und Widerruf werden unter § 10 Produktspezifische Bestimmungen dargelegt.

 

§ 5 Zurückbehaltungsrechte

 

  1. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

  1. immoviewer behält das Eigentum, auch geistiges Eigentum wie Urheber- und Nutzungsrechte an jeglichen Bild- und Videomaterial sowie alle verarbeiteten Ergebnisse und Produktionsmaterialien bis zur vollständigen Bezahlung vor.

 

§ 7 Urheberrecht & Nutzungsrechte

 

  1. Das Urheberrecht am Bild- und Videomaterial liegt bei immoviewer oder dem ausführenden externen Dienstleister.

  2. Gegen vollständige Bezahlung der vereinbarten Summe geht das Nutzungsrecht der Ergebnisse zeitlich und räumlich unbefristet an den Auftraggeber über. Dabei behält sich immoviewer das Recht vor, das erstellte Material in allen Medien zur Eigenwerbung zu nutzen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

  3. immoviewer darf den Auftraggeber als Referenz zur Eigenwerbung führen und dabei dessen Logo verwenden.

§ 8 Reklamation und Mängelhaftung

 

  1. Reklamationen müssen vom Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Leistung als akzeptiert. immoviewer behält sich das Recht vor, selbst zu entscheiden, ob eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung erfolgt.

  2. Das Recht auf Minderung oder Einstellung der Zahlung durch den Auftraggeber besteht nicht, wenn der Auftraggeber, seine Mitarbeiter, andere Erfüllungsgehilfen oder weitere im Auftrag des Auftraggebers durch immoviewer befragte beteiligte Personen fehlerhafte Angaben gemacht haben oder anderweitig für Fehler verantwortlich sind.

  3. Eine etwaige Reklamation darf nicht durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte beseitigt werden. Hierfür bedarf es das schriftliche Einverständnis von immoviewer.

  4. immoviewer haftet nicht für Mängel, die durch Versäumnisse, unvollständige, falsche oder unleserliche Informationen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

§ 9 Haftungsbegrenzung

 

  1. immoviewer haftet für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie für sonstige Schäden, die auf ihrer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, oder einer der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von immoviewer beruhen.

  2. Als wesentliche Vertragspflichten, gelten Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

  3. immoviewer haftet für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, die auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beruhen, vorausgesetzt der Schaden wurde einfach fahrlässig verursacht. Diese Begrenzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

  4. Soweit die Haftung von immoviewer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für dich persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

  5. immoviewer ist bei der Erfüllung der Aufträge auf Informationen und Materialien des Auftraggebers angewiesen. Übermittelte Dokumente, Informationen und Materialien des Auftraggebers werden nicht durch immoviewer geprüft, sondern unverändert verarbeitet. immoviewer übernimmt keine Haftung für die Materialien des Auftraggebers.

  6. Wird immoviewer vom Auftraggeber angewiesen, Dritte wie bspw. den Eigentümer oder Architekten eines Objektes um weitere Materialien oder Hilfestellung zu bitten, übernimmt immoviewer keine Haftung für die bereitgestellten Materialien und Informationen. Diese werden nicht vor der Verarbeitung geprüft. Für eine Überprüfung ist der Auftraggeber verantwortlich. Für Fehler der Ergebnisse des Auftrages haftet immoviewer nicht.

  7. Es besteht kein Schadensersatzanspruch durch den Auftraggeber, wenn die Leistungserbringung oder -verzögerung durch technische Betriebsstörung oder höherer Gewalt eingetreten ist.

  8. Produktspezifische Bestimmungen zu Haftungsbegrenzungen werden unter § 10 Produktspezifische Bestimmungen dargelegt.

§ 10 Produktspezifische Bestimmungen

 

  1. Allgemeine Produktbestimmungen und eingeschränkte Haftung:

    1. Die 45info GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung für die Rechte der auftraggeberseitig gelieferten Bilder und Texte.

    2. Die Qualität und Aussagekraft von Bemaßungen und Berechnungen richtet sich stets nach der Anwendung des Auftraggebers oder der Korrektheit der übermittelten Daten des Auftraggebers an immoviewer. Für die uns übermittelten Werte zur Berechnung von Bemaßungen übernimmt immoviewer keine Gewähr. Die angebotenen Bemaßungen erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Abweichungen sind möglich und durch den Auftraggeber zu beachten. Es gibt gegenüber immoviewer keinen Anspruch auf Folgeschäden, welche durch fehlerhafte Bemaßungen erzeugt wurden.

    3. Visuelle Aufbereitungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen der besseren räumlichen Vorstellung. Eine Grundlage für die tatsächlich bauliche Umsetzung ist ausgeschlossen. Anspruch auf Schadensersatz, der sich auf der abweichender Umsetzung des Immobilienobjektes im Vergleich zu den visuellen Aufbereitungen durch immoviewer beruft, ist ausgeschlossen.

  2. Virtuelle Touren:

    1. Es besteht kein Wiederverkaufsrecht an den 360°-Rundgängen.

    2. Liefert der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung notwendige Informationen wie z.B. Logos, Zugangsdaten und API-Schlüssel/Bestätigungen, gilt die Einrichtungsleistung als erbracht.

    3. Die Anzahl der aktiven Touren wird vertraglich festgehalten. Der Auftraggeber hat selbstständig Sorge zu leisten, die Anzahl der vertraglich vereinbarten virtuellen Rundgänge nicht zu überschreiten. Bei Überschreitung kann immoviewer die zusätzlichen virtuellen Touren in Rechnung stellen und den Vertrag auf das nächsthöhere Paket anpassen. Die aktuell gültige Preisliste ist heranzuziehen.

    4. Die Zahlung erfolgt je nach Laufzeit 12 Monate im Voraus.

    5. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Visualisierungen von Wettbewerbern bei immoviewer einzustellen. Dieser Vorgang führt zur Deaktivierung des immoviewer Accounts.

  3. Grundriss und Dollhouse:

    1. immoviewer berechnet Grundriss und Dollhouse-Einheiten wie folgt: Eine Wohn- oder Gewerbeeinheit bis zu 500 m². Sind mehrere Wohn- oder Gewerbeeinheiten in einer virtuellen Tour enthalten, werden diese als einzelne Einheiten abgerechnet.

    2. Eine Korrekturrunde ist im Preis inkludiert. Jede weitere Korrektur wird anhand des Aufwandes individuell abgerechnet. immoviewer benennt dem Auftraggeber die Kosten, die dieser freigeben muss, ehe die weitere Korrekturschleife stattfindet.

    3. Grundriss und Dollhouse werden automatisch in den zugehörigen virtuellen Rundgang mit Blickwinkelanzeige und Klickpunkten integriert.

    4. Der Auftraggeber stimmt zu, dass immoviewer vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung des Auftrages beginnt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Auftrages auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

  4. Visualisierung und Digital Staging:

    1. Eine Korrekturrunde ist im Preis inkludiert. Jede weitere Korrektur wird anhand des Aufwandes individuell abgerechnet. immoviewer benennt dem Auftraggeber die Kosten, die dieser freigeben muss, ehe die weitere Korrekturschleife stattfindet.

    2. Nach erfolgter Beauftragung von immoviewer durch den Auftraggeber, sind 50% des vereinbarten Preises an immoviewer zu entrichten. Die Restzahlung wird nach Erbringung der Leistung fällig.

    3. Erhält immoviewer während der laufenden Bearbeitung kein Feedback innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Vorschauen, gilt der Arbeitsstand als angenommen und wird in diesem Status fertiggestellt. Der Auftraggeber zahlt den vereinbarten, vollen Preis.

    4. Sofern der Auftraggeber kein Abonnement für virtuelle Rundgänge hat, erstellt immoviewer für die Visualisierung einen immoviewer-Account. Der volle Funktionsumfang von immoviewer darf durch den Auftraggeber für 12 Monate genutzt werden. Der Auftraggeber darf keine weiteren virtuellen Touren in dem Account erstellen. Das Hosting ist für 12 Monate kostenfrei und kann in Absprache mit immoviewer verlängert werden.

    5. Sofern der Auftraggeber ein Abonnement über virtuelle Rundgänge vorweist, wird sein vertraglich vereinbartes Limit für aktive Touren um den virtuellen Rundgang der Visualisierung erweitert. Das Hosting der zusätzlichen virtuellen Tour(en) ist für 12 Monate kostenfrei. Nach Ablauf der 12 Monate kann der Auftraggeber entweder das Hosting verlängern oder nutzt das vertraglich vereinbarte Tour-Limit für das weitere Hosting der Visualisierung.

  5. Individueller Grundriss:

    1. Ein Grundriss bezieht sich jeweils auf eine Wohneinheit pro Etage bis zu einer Größe der Einheit von 250 m² und wird pro Etage berechnet. Sollte ein Objekt mehrere Etagen haben, so erhöht sich die Anzahl der Grundrisse entsprechend. Jeweils weitere 250 m² erhöhen ebenfalls die Anzahl der berechneten Grundrisse.

    2. Eine Korrekturrunde ist im Preis inkludiert. Jede weitere Korrektur wird anhand des Aufwandes individuell abgerechnet. immoviewer benennt dem Auftraggeber die Kosten, die dieser freigeben muss, ehe die weitere Korrekturschleife stattfindet.

    3. Zusätzliche Kosten treten auf, in den folgenden Fällen:

      1. Grundrisse mit Einheiten von mehr als 250 m² pro Einheit auf einer Etage

      2. Grundrisse über mehrere Etagen

      3. Geschosspläne

      4. Individuelle Kunde

      5. zusätzliche Korrekturrunden

    4. Änderungen, die nicht in der kostenfreien Korrekturrunde inbegriffen sind, sind die folgenden:

      1. Darstellung des Grundrisses in einem anderen Layout als das vom Kunden bei der Bestellabgabe übermittelte Layout (Layoutänderung).

      2. Nachträgliche Änderungen beispielsweise bei den Raumbezeichnungen, Quadratmeterangaben, etc.

      3. Änderungen, die die Gesamtstruktur der Wohneinheit oder der Immobilie komplett verändern (mehr als 4 Wände) oder eine komplette Umgestaltung der Räume im Inneren der Wohneinheit oder der Immobilie.

      4. Änderung der Darstellungsgestaltung „Unmöbliert“ zu einer „Möblierten“ Version oder von der „Möblierten“ Version zu der Version „Unmöbliert“.

      5. Zusätzliche Grundrisse, die als Korrektur gesendet werden.

    5. immoviewer kann Aufträge ablehnen oder den Auftraggeber um Mitwirkungspflicht bitten, wenn der Grundriss nicht lesbar oder interpretierbar ist.

    6. Der Auftraggeber stimmt zu, dass immoviewer vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung des Auftrages beginnt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Auftrages auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

  6. Erfassungsservice und Drohnenaufnahmen:

    1. Der Auftraggeber kann den Auftrag mit einer Vorlaufzeit von 36 Stunden (werktags) stornieren. Gegebenenfalls treten Kosten für bereits eingeholte Lizenzen auf.

    2. Bei Nichteinhaltung oder einer Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird die Auftragssumme in voller Höhe fällig.

    3. Der Auftraggeber hat den Ansprechpartner (Sicherheitspersonal, Concierge, Eigentümer, Mieter etc.) über die Objekt- oder Drohnenaufnahme vorher zu unterrichten und die vorherige Erlaubnis einzuholen.

    4. Nach erfolgter Beauftragung von immoviewer durch den Auftraggeber, sind 50 % des vereinbarten Preises an immoviewer zu entrichten. Die Restzahlung wird nach Erbringung der Leistung fällig.

  7. Bildoptimierung:

    1. Die Aufbereitung von Vermarktungsfotos für Immobilien umfasst die folgenden standardmäßigen Funktionen:  Weißabgleich, Optimierung der Belichtung, Optimierung von Schatten, Optimierung von Highlights, Objektivkorrektur, Vignettierung entfernen, Helligkeit anpassen, Kontrast anpassen, Sättigung anpassen, Reduzierung von Farbstichen, Nachschärfen, Ausrichtung anhand der Horizontalen, Begradigen der Vertikalen, Farbfehler entfernen, Nachbarschaften unkenntlich machen (verfremden), Blauen Himmel einfügen, Gras optimieren, Verfremdungen von Gesichtern, Kennzeichen, …

    2. Das Ausgabeformat ist JPG.

    3. Es gibt keine kostenfreie Korrekturschleife.

    4. immoviewer trägt keine Verantwortung für das vom Auftraggeber übermittelte Bildmaterial. Sofern der Auftraggeber minderwertiges Material zur Bearbeitung beauftragt, kann immoviewer den Auftrag ablehnen oder nach bestem Gewissen bearbeiten.

    5. immoviewer behält sich vor, Aufträge abzulehnen, bei denen das Ausgangsmaterial minderwertig ist und kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden kann.

    6. Der Auftraggeber stimmt zu, dass immoviewer vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung des Auftrages beginnt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Auftrages auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

  8. Clipnow und Videos:

    1. Konvertiert werden XML-Dateien im Open Immo-Format, Exposé-IDs von Inseraten bei ImmobilienScout24 und immowelt und nur Immobilien mit mehr als 6 Bildern.

    2. Zum Einstellen der Videos in einigen Portalen müssen die Objektvideos auf YouTube veröffentlicht werden.

    3. Grundrisse zählen nicht als Bilder und werden bei korrekter Bildbeschriftung nicht im Video verwendet.

    4. Notwendige Informationen in den XML-Dateien bzw. Exposés: Lageinformation (Adresse), Kaufpreis, Baujahr, Wohnfläche in m², Anzahl Zimmer, Maklername & -nummer. Ein Video wird als MP4 in H264-Codec ausgeliefert.

    5. Der Video-Service beinhaltet alle Nutzungsrechte zur Verwendung der Videos und Vermarktung von Immobilien für den Auftraggeber.

    6. Videos können als MP4 direkt an Interessenten versandt, per Embed-Code in der Unternehmenshomepage integriert, in Immobilienportalen hinzugefügt oder in einen eigenen YouTube-Kanal integriert werden.

    7. Die Hintergrundmusik ist GEMA-frei.

    8. Die Anzahl der Video-Aufrufe bei einer Integration auf der eigenen Unternehmenshomepage ist kostenfrei.

    9. Bei der Anzahl der Aufrufe der durch 45info GmbH gehosteten Videos gelten die Bestimmungen eines fair use.

    10. Immobilien-Videos werden nach 9 Monaten nach Erstellung gelöscht, wenn sie in dieser Zeit nicht verändert wurden. 

    11. Die Zahlung des Abonnements erfolgt 12 Monate im Voraus.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

 

  1. Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen entnimmt der Auftraggeber seinem mit immoviewer geschlossenen Vertrag.

  2. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit dem Vertragsdatum auf dem Vertrag.

  3. Enthält der Vertrag keine Informationen zur Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist, sind diese wie folgt: Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um 12 Monate, wenn nicht 6 Wochen vor Ablauf schriftlich per E-Mail oder Post gekündigt wurde.

 

§ 11 Datenschutz

 

  1. Sämtliche Informationen zum Datenschutz findet der Auftraggeber unter https://www.immoviewer.de/datenschutz .

 

§ 12 Streitbeilegung und Gerichtsstand

 

  1. Für die AGB und die Vertragsbeziehung zwischen immoviewer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in Potsdam ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

 

§ 13 Änderung der AGB

 

  1. immoviewer behält das Recht vor, Änderungen an der Website, den Regelwerken, Bedingungen einschließlich der AGB jederzeit vorzunehmen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

 

  1. Die Vertragssprache ist deutsch.

  1. Wenn der Auftraggeber diese AGB verletzt und immoviewer unternimmt dagegen nichts, ist immoviewer weiterhin berechtigt, von seinen Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der der Auftraggeber die AGB verletzt, Gebrauch zu machen.

  2. Bei der Bestellung durch den Auftraggeber finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und AGB Anwendung, die zu dem Zeitpunkt der Bestellung in Kraft sind. Falls eine Regelung in diesen Verkaufsbedingungen und AGB unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als trennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.

  3. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht. Sollte dieser Fall eintreten, soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht der unwirksamen Bestimmung entspricht. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte.

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